Umschreibung (Aufnahme/ Beendigung eines Studiengangs)
Die Anträge auf Aufnahme eines weiteren und/oder Beendigung eines Studienganges können während der Rückmeldefrist bis spätestens 30.04. und 31.10. eines jeden Jahres zum kommenden Semester eingereicht werden.
Bei Aufnahme eines weiteren Studienganges muss grundsätzlich im Falle einer fachgebundenen oder ausländischen Hochschulzugangsberechtigung eine einfache Kopie dieses Nachweises dem Antrag beigefügt werden.
Bei Umschreibung in einen anderen Masterstudiengang reichen Sie bitte eine einfache Kopie des Leistungsnachweises oder Zeugnisses Ihres Bachelorstudienganges mit ein. Bitte beachten Sie, dass bei der Aufnahme von Masterstudiengängen in den meisten Fällen der Zugangsprüfungsausschuss über die Zulassung entscheidet und dies entsprechend mehr Zeit beansprucht. Reichen Sie diese Anträge also bitte möglichst zeitig ein. Sollten Sie Ihren Bachelorstudiengang noch nicht erfolgreich beendet haben, reichen Sie bitte den Antrag auf vorgezogene Einschreibung in einen weiterführenden Masterstudiengang ein.