Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
25.04.2024 Letze Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
10.09.2020 Ersterstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Die Technische Universität Clausthal verbessert kontinuierlich den barrierefreien Zugang zu ihren Webseiten und Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften. Begleitet wird dies durch eine Arbeitsgruppe, die sich regelmäßig austauscht und die digitale Barrierefreiheit anhand der Kriterien des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überprüft, umsetzt und weitere Verbesserungen anregt.
www.tu-clausthal.de geht bereits mit zahlreichen Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Zu den wichtigsten Verbesserungen und Anpassungen seit Einführung der digitalen Barrierefreiheit gehören auszugsweise:
- Menü „Barrierefreiheit“, in dem sich die Funktionen zu den barrierefreien Elementen aktivieren lassen
- Vorlese-Anwendung (sogenannte Screenreader)
- Hohe Kontrastverhältnisse
- Bilder mit Texthinterlegung (Umsetzung nicht in Gänze abgeschlossen)
- Links mit Texthinterlegung, die den Zweck des jeweiligen Links beschreiben (Umsetzung nicht in Gänze abgeschlossen)
- Skalierung der Schriftgrößen
- Navigierbarkeit mit Tastatur
- individuelle Zeiteinteilung (Stopp-Funktion bei Slideshows)
- Sichtbarkeit der Untermenüs bis zur 2. Ebene
- sichtbarer Button zum Ausdrucken der Seiten
Barrierefreiheit des Corporate Designs der TU Clausthal inklusive Handreichung als praktische Hilfestellung für Beschäftigte und Studierende zur Einstellung von Webinhalten. Außerdem befinden sich derzeit in Umsetzung:
- Kontinuierliche Umstellung von Formularen und Dokumenten auf Barrierefreiheit
- Einführung „Speech to text“-Dienste für Untertitel des gesamten Videomaterials auf dem Videoserver der TU Clausthal (inkl. Übersetzung zwischen Deutsch und Englisch)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
1.) www.tu-clausthal.de und Subdomains, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Web Content-Management-System der TU Clausthal angeboten werden.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
2.) Weitere Anwendungen und Applikationen:
Da die TU Clausthal auf ihren Internetseiten eine große Anzahl von Online-Diensten und elektronischen Ressourcen von Drittanbietern zur Verfügung stellt, konnte die Überprüfung der Barrierefreiheit solcher Online-Angebote noch nicht gänzlich abgeschlossen werden.
Teilweise nicht barrierefreie Inhalte:
- PDF-Dokumente
- Videos/Sprachaufnahmen (Untertitel)
- Spezielle Dokumente mit Sonderformaten
- Alternativtexte Grafiken/Links
- Externe Inhalte
Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt der Technischen Universität Clausthal wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Bei elektronisch beziehungsweise online bereitgestellten Dokumenten werden oft verwendete und leicht anzupassende Dokumente priorisiert.
Barrierefreie Alternativen
Im Falle nicht barrierefreier Dokumente, nutzen Sie für Informationen zu barrierefreien Alternativen bitte die unten angegebene Feedback Möglichkeit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.04.2024 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und nicht barrierefreie Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern: Kontakt/Ansprechpartner*in
Web-AG: web-ag@rz.tu-clausthal.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einschalten.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
http://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/
Tel.: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de