Zum Ende des Studiums
Stornierung der Einschreibung
Sollten Sie sich immatrikuliert haben und das Studium dann doch nicht beginnen wollen oder können, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn den Antrag auf Stornierung der Einschreibung einreichen. Fügen Sie diesem bitte die Immatrikulationsbescheinigung und die TUCard bei, sofern diese bereits ausgehändigt wurden. Der bereits gezahlte Semesterbeitrag wird automatisch auf das Ursprungskonto erstattet.
Die Stornierung der Einschreibung hat zur Folge, dass die Immatrikulation praktisch nicht erfolgt ist. Ihre Daten werden komplett gelöscht und vorhandene Unterlagen vernichtet.
Zeitpunkt Exmatrikulation
Sollten Sie nicht beispielsweise noch auf die Verbuchung eines Abschlusses oder die Zusage einer anderen Hochschule warten müssen, beantragen Sie die Exmatrikulation bitte frühestmöglich online im neuen Studienportal. Die Exmatrikulation zu einem späteren Zeitpunkt wie z. Bsp. dem Semesterende umzusetzen ist grundsätzlich möglich, eine rückwirkende Exmatrikulation jedoch nicht.
Geht Ihr Antrag auf Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn hier ein, kann der bereits gezahlte Semesterbeitrag noch erstattet werden. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen auf das Konto, von dem der Semesterbeitrag ursprünglich gezahlt wurde.
Sofern Sie alle Leistungen bis zum Ende des Prüfungszeitraumes (31.03. bzw. 30.09.) erbracht haben und absolut sicher sind, dass Sie diese auch bestanden haben, brauchen Sie sich nicht zum nächsten Semester zurückmelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Abschluss noch nicht im System verbucht ist; maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann die letzte Leistung erbracht wurde.
Sollten Sie sich bezüglich des Abschlusses nicht absolut sicher sein, melden Sie sich bitte noch einmal zurück und exmatrikulieren sich innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn.
Ablauf Exmatrikulation
Bitte beantragen Sie die Exmatrikulation online im neuen Studienportal. Wichtig ist, dass Sie im Falle einer bereits erfolgten Rückmeldung zum neuen Semester die TUCard und die Immatrikulationsbescheinigung vernichten.“
Exmatrikulationsbescheinigung
Sobald die Exmatrikulation im System umgesetzt wurde, können Sie sich die Exmatrikulationsbescheinigung im Studienportal herunterladen. Bitte speichern Sie die Exmatrikulationsbescheinigung als PDF-Datei, da Ihr Zugriff auf das Studienportal nach etwa drei Monaten verfällt.
Am besten drucken Sie sich ein paar Exemplare mehr aus, da Ihr Zugriff auf das Studienportal nach etwa einem halben Jahr verfällt.
Rentenbescheinigung; fehlender Abschluss
Da die automatisch generierte Rentenbescheinigung auf die Daten im System zugreift, kann der Abschluss nur dann ausgewiesen werden, sofern dieser auch tatsächlich im System eingetragen ist.
Sie können sich gerne mit uns Verbindung setzen, sobald der Abschluss im System eingetragen wurde – wir übersenden Ihnen dann gerne eine aktualisierte Rentenbescheinigung, die den Abschluss ausweist.
Alumni-Portal der TU Clausthal
Wenn Sie einen Abschluss an der TU Clausthal erworben haben, promoviert wurden oder als internationale Studierende über drei Monate an der TU Clausthal verbracht haben und sich mit der Hochschule sehr verbunden fühlen und mit Ihrer Alma Mater und Ihren Konsemestern in Kontakt bleiben möchten, dann werden Sie Mitglied im kostenfreien, hochschuleigenen Alumni-Portal.