Gasthörende und Frühstudierende

Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung grundsätzlich per E-Mail. Falls Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, versenden wir die Bescheinigung postalisch. Die Ausstellung einer TUCard ist grundsätzlich nicht möglich. Sollten Sie einen RZ-Zugang benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Rechenzentrum.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich manuell über das Prüfungsamt zu eventuellen Prüfungen anmelden müssen und dort auch die entsprechenden Prüfungsgebühren zu entrichten sind.

Über die Gasthörerschaft wird grundsätzlich keine Rechnung gestellt. Die Gasthörerbeiträge ergeben sich aus § 13 Abs. 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes.

Frühstudierende

Alle Informationen zum Frühstudium gibt es hier