Nach Beendigung des Industriepraktikums

Zur Anerkennung sind folgende Praktikumsunterlagen einzureichen:

Fehltage müssen nachgearbeitet werden. Als Ausgleich gelten auch, gemäß Bescheinigung durch die Firma, geleistete Überstunden. Auf Grund von universitären Veranstaltungen darf die gesamte Praktikumsdauer bis zu 3 Tagen unterbrochen werden. Alle darüber liegenden "Fehltage" (Freistellungen) müssen nachgeholt werden. 

oder                                                                                                                                            

Praktikumsbericht und Erklärung / Lesebestätigung zum Praktikumsbericht

Weiterhin ist zu beachten:

Die Bearbeitung erfolgt nur bei vollständigen Praktikumsunterlagen.

Die Abgabe der Praktikumsunterlagen erfolgt online, mit pdf-Anhang, an praktikantenamt@tu-clausthal.de

Nach Beendigung des Praktikums sollen die Unterlagen zur Anerkennung zeitnah eingereicht werden (innerhalb einer Frist von 6 Monaten).

Auf der Grundlage der Allgemeinen Praktikantenrichtlinie (APr) und den jeweiligen Praktikumsbestimmungen und Praktikantenrichtlinien erfolgt die Anerkennung des Praktikums. Darüber werden Sie per E-Mail informiert.