Nach Beendigung des Industriepraktikums
Zur Anerkennung sind folgende Praktikumsunterlagen einzureichen:
- Antrag auf Anerkennung eines Praktikums
- Praktikumszeugniss / Praktikumsbescheinigung mit einer Aussage zu Fehltagen (Urlaub, Krankheit, Feiertage und dgl.), auch wenn keine angefallen sind.
Fehltage müssen nachgearbeitet werden. Als Ausgleich gelten auch, gemäß Bescheinigung durch die Firma, geleistete Überstunden. Auf Grund von universitären Veranstaltungen darf die gesamte Praktikumsdauer bis zu 3 Tagen unterbrochen werden. Alle darüber liegenden "Fehltage" (Freistellungen) müssen nachgeholt werden.
- Praktikumsbericht mit Unterschrift des betrieblichen Betreuers entsprechend der Allgemeinen Praktikantenrichtlinie (APr)
oder
Praktikumsbericht und Erklärung / Lesebestätigung zum Praktikumsbericht
Weiterhin ist zu beachten:
Die Bearbeitung erfolgt nur bei vollständigen Praktikumsunterlagen.
Die Abgabe der Praktikumsunterlagen erfolgt online, mit pdf-Anhang, an praktikantenamt@tu-clausthal.de
Nach Beendigung des Praktikums sollen die Unterlagen zur Anerkennung zeitnah eingereicht werden (innerhalb einer Frist von 6 Monaten).
Auf der Grundlage der Allgemeinen Praktikantenrichtlinie (APr) und den jeweiligen Praktikumsbestimmungen und Praktikantenrichtlinien erfolgt die Anerkennung des Praktikums. Darüber werden Sie per E-Mail informiert.