Gebühren
Für bestimmte Amtshandlungen und Leistungen der Landesverwaltung sind nach den u. g. Bestimmungen Kosten (Gebühren und Pauschbeträge für Auslange) zu erheben. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dem Verwaltungskostengesetz und dem Kostentarif aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen - Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) in der jeweils geltenden Fassung zu erheben.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/gebuhren/verwaltungskosten--gebuehren-1609.html
Stand: Oktober 2023
Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen
| |||||
Fotokopien | schwarzweiß, je Seite bis zum Format DIN A4 | 0,60 € | |||
Schreibauslagen | Schreibauslagen, je Seite, unabhängig von der Art der Herstellung, in derselben kostenpflichtigen Angelegenheit bis zum Format DIN A3, | 0,60 € | |||
| für jede weitere Seite | 0,17 € | |||
| zzgl. ggf. Portokosten | s. Portokosten | |||
Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen
| |||||
Beglaubigungen | Je Urkunde | 6,00 € | |||
Bescheinigungen | Übersicht über bestandene Leistungen / Übersicht über alle Leistungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ab dem 5. Exemplar je | 4,00 € | |||
Individuelle Bescheinigungen über z. B. Studieninhalte, Studienverläufe u. ä. sowie Amtliches Siegeln von Dokumenten zur Verwendung im Ausland | Je nach Aufwand – pro angefangene Viertelstunde | 14,50 € | |||
Erstellung von beantragten Zweitschriften (Zweitausfertigungen/ (Bachelor- oder Masterzeugnisse oder | Je nach Aufwand – pro angefangene Viertelstunde | 14,50 € | |||
Gewährung von Akteneinsicht
| |||||
Gewährung von Akteneinsicht | nach Zeitaufwand, jedoch mindestens | 14,00 € | |||
| bei Versendung von Akten, | 12,00 € | |||
a) Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Akteneinsicht in einem laufenden Verfahren an Verfahrensbeteiligte gewährt wird. | |||||
Portokosten | |||||
| Großbrief Inland (bis 500 g) | 1,60 € | |||
| Großbrief International (bis 500 g) | 3,70 € | |||
| zusätzlich zum Porto: Einschreiben-Einwurf |
2,35 € | |||
| Einschreiben | 2,65 € | |||
| Einschreiben-Eigenhändig | 4,85 € | |||
| Einschreiben Rückschein | 4,85 € | |||
| Einschreiben International | 3,50 € | |||
| zzgl. ggf. weiterer Kosten bei Eilzustellung etc. | Wird bei Bedarf über Poststelle im Hause geklärt. | |||