Antrag auf vorgezogene Einschreibung in einen weiterführenden Masterstudiengang
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, im Bachelorstudium bis zu 24 Leistungspunkte als vorgezogene Masterleistungen zu erbringen.
Ab einer Gesamtzahl von 150 bisher erbrachten Leistungspunkten können Sie sich vorgezogen in den Masterstudiengang einschreiben. Falls Sie die fachlichen Voraussetzungen für die Einschreibung ebenfalls erfüllen, werden Sie (ggf. unter Auflagen) in den Masterstudiengang eingeschrieben. Mit Umsetzung im System wird grundsätzlich eine Rückmeldesperre zum dritten Fachsemester hinterlegt – dies bedeutet, dass Sie Ihren Bachelor innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen haben müssen. Sollten Sie zum Ende der Rückmeldefrist ins dritte Fachsemester Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen haben, wird der Masterstudiengang von Amts wegen zum Ende des Semesters beendet. Sie können diesen dann erst nach Abschluss des Bachelors wieder aufnehmen (Beantragung muss bis 30.04. oder 31.10. erfolgen). Die im Master erbrachten Leistungen gehen nicht verloren, Sie setzen den Master bei Wiederaufnahme im dritten Fachsemester fort. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit einer vorgezogenen Einschreibung nur einmalig während des Studiums genutzt werden kann und der entsprechende Antrag innerhalb der oben genannten Fristen vollständig (aktuelle Leistungsübersicht, ggf. Nachweis über das Sprachniveau) einzureichen ist.
Bitte beachten Sie, dass bei der Aufnahme von Masterstudiengängen in den meisten Fällen der Zugangsprüfungsausschuss über die Zulassung entscheidet und dies entsprechend mehr Zeit beansprucht. Reichen Sie diese Anträge also bitte möglichst zeitig ein.