Anerkennung Ausland
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Vor dem Studium an der TU Clausthal
Eine Übersicht des Verfahrens finden Sie hier.
Falls Sie bereits vorher an einer anderen Universität/Hochschule im Ausland studiert haben und feststellen, dass Veranstaltungen mit Modulprüfungen übereinsteimmen, die Sie an der TU Clausthal erbringen müssen (gemäß den geltenden studiengangsspezifischen Ausführungsbestimmungen), ist Folgendes zu tun:
1. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit der für Sie zuständigen Studienfachberatung.
Sie finden Ihre Studienfachberatung auf der Seite Ihres Studienganges.Welche Unterlagen werden dafür benötigt:
- Zeugnis, Transcript of Records oder Leistungsübersicht - amtlich übersetzt in Deutsch oder Englisch
(Hierbei muss der Umfang der Veranstaltungen, also SWS, Leistungspunkte bzw. Credit Points erkennbar sein.)
- Auszüge aus dem Modulhandbuch für alle anzuerkennenden Module (ergänzend ggf. auch Skripte, Aufzeichnungen etc.)
- Antrag auf Anerkennung von Leistungen - bereits von Ihnen ausgefüllt
- Formular Stellungnahme für die/den Fachdozenten - Achtung: Ergänzen Sie bitte den Antrag soweit wie möglich (siehe Muster), sodass die Fachdozenten bzw. Modulverantwortlichen nur noch eintragen müssen, ob die Anerkennung empfohlen wird!Wie läuft das Gespräch ab:
Die zuständige Studienfachberatung klärt mit Ihnen, für welche Modul(teil-)prüfungen ggf. eine Anerkennung möglich ist (für WPF-Module ggf. dieses Formular verwenden und entsprechend eintragen - siehe Muster) und wird
- für Module, die in ihrem/seinem Zuständigkeitsbereich liegen, eine entsprechende Stellungnahme abgeben
(Versand erfolgt direkt an das Prüfungsamt) und
- Ihnen mitteilen, wen Sie ggf. wegen anderer gleichwertiger Module kontaktieren können2. Kontaktieren Sie ggf. weitere Fachdozenten:innen (dies ist ggf. per E-Mail möglich).
Welche Unterlagen werden dafür benötigt:
- gleiche Unterlagen wie oben, allerdings genügt hier die Modulbeschreibung für das einzelne anzuerkennende Modul der/des jeweiligen Fachdozenten:in
- versenden Sie bitte auch das Formular Stellungnahme für die/den Fachdozenten mit Ihren ergänzten StudierendendatenWas müssen die Fachdozenten:innen tun:
- die erworbenen Kompetenzen der jeweiligen Veranstaltungen auf wesentliche Unterschiede prüfen und nach Abschluss der Prüfung
- die entsprechende Stellungnahme an das Prüfungsamt senden3. Sobald Sie alle Fachdozenten kontaktiert haben, reichen Sie Ihre Unterlagen in ausgedruckter Form im Prüfungsamt der TU Clausthal ein!
Welche Unterlagen werden dafür benötigt:
- Alle notwendigen Unterlagen sind auf der Seite 2 des Antragsformulars aufgeführt. Vor einem Versand sollten diese sorgfältig auf Vollständigkeit überprüft werden.
- Insbesondere möchten wir auf die Notwendigkeit von amtlichen Übersetzungen und beglaubigten Kopien hinweisen!
- Zudem reichen Sie bitte auch den Erhebungsbogen des Auslandszeitraums ein!
- Falls Sie bereits im gleichen Studiengang studiert haben, reichen Sie nach Möglichkeit auch eine Bescheinigung über den Prüfungsanspruch ein (in Deutsch: Unbedenklichkeitsbescheinigung)!Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich Anträge bearbeiten, die uns vollständig und in ausgedruckter Form vorliegen!
Wichtige Hinweise zur Anerkennung können Sie auch dem jeweiligen Antragsformular entnehmen. Lesen Sie sich dieses bitte sorgfältig durch, denn einige Fragen lassen sich dadurch bereits im Vorfeld klären.
Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Eingangsbestätigungen für einzelne Stellungnahmen der Fachdozenten erteilen können und die Anerkennung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wir prüfen von Zeit zu Zeit, ob alle Stellungnahmen der Fachdozenten:innen für die von Ihnen beantragten Module vorliegen und bemühen uns, um schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags.
Für weitere Fragen steht Ihnen die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung gern zur Verfügung.
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Während des Studiums an der TU Clausthal
Eine Übersicht des Verfahrens finden Sie hier.
Falls Sie während Ihres Studiums an der TU Clausthal im Rahmen eines Programms (Partnerhochschule, Kooperation, Erasmus etc.) ein Auslandssemester absolviert haben, ist Folgendes zu tun:
1. Sofern Sie im Vorfeld alles mit der Studienfachberatung und dem Internationalen Zentrum abgestimmt haben, reichen Sie Ihre Unterlagen im Prüfungsamt der TU Clausthal ein!
Welche Unterlagen sind einzureichen:
- Antragsformular und
- Erhebungsbogen des Auslandszeitraums
- Learning Agreement und ggf. geänderte Fassungen
- Transcript of Records der Partnerhochschule
2. Sollten Sie im Vorfeld keine Anerkennung abgestimmt haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Studienfachberatung.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich Anträge bearbeiten, die uns vollständig und in ausgedruckter Form vorliegen!
Wichtige Hinweise zur Anerkennung können Sie auch dem jeweiligen Antragsformular entnehmen. Lesen Sie sich dieses bitte sorgfältig durch, denn einige Fragen lassen sich dadurch bereits im Vorfeld klären.
Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Wir bemühen uns um schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags.
Für weitere Fragen steht Ihnen die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung gern zur Verfügung.