Weitere Möglichkeiten
Hochschulzugangsprüfung
Wer weder über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung noch über einen entsprechenden Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss verfügt, kann vielleicht von der sogenannten fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung profitieren. Man nennt sie auch die Immaturen- oder Z-Prüfung – wer diese Zulassungsprüfung besteht, kann in einem gewählten Fach sein Studium beginnen.
Unter „Studieren in Niedersachsen“ finden Sie ausführliche Informationen zur Hochschulzugangsprüfung.
Gasthörer/in
Wer sich nicht unbedingt für ein Studium einschreiben möchte, sondern nur bestimmte Veranstaltungen (Vorlesungen, Sprachkurse, Praktika…) aus dem Angebot der TU Clausthal nutzen möchte kann sich als Gasthörer/in einschreiben.
Dazu ist folgendes zu tun:
- Auswahl einer Lehrveranstaltung aus dem gesamten Angebot der Uni. Hier geht’s zum Vorlesungsverzeichnis.
- Antrag auf Gasthörerstatus ausfüllen. Dabei ist zu beachten, dass nur Veranstaltungen bis einem maximalen Umfang von 8 Semesterwochenstunden (SWS) in einem Semester wählen darf.
- Gebühr überweisen.
- Antrag im Studentensekretariat abgeben.
Das Studentensekretariat händigt dann den Gasthörerschein aus, mit dem man beim Rechenzentrum dann auch den Uni-Account beantragen kann