Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes, Befragungen sowie persönlichen Anhörungen ist der Fakultätsrat zu dem Schluss gekommen, dass Klaus Goehrmann in Bezug auf seine Doktorarbeit schweres wissenschaftliches Fehlverhalten zur Last zu legen ist. Die eingereichte Dissertation „Beitrag zum technologisch-wirtschaftlichen Vergleich des gepulsten zum kontinuierlichen Laserstrahlschweißen“ stellt keine selbstständige, wissenschaftliche Arbeit dar, so die Überzeugung des Fakultätsrats. Sie enthält zum großen Teil substanzielle Textpassagen aus dem Abschlussbericht eines am Laser Zentrum Hannover durchgeführten Forschungsvorhabens (AiF-Bericht 15297 N), an dem Goehrmann nicht beteiligt war. Auch Abbildungen, Tabellen und Fotos bis hin zu wissenschaftlichen Kernaussagen sind vielfach übernommen worden. An keiner Stelle der Doktorarbeit wird auf den Forschungsbericht verwiesen.
Die schriftliche Promotion war im Herbst 2009 bei der Fakultät eingereicht worden. Zu diesem Zeitpunkt war der angesprochene Forschungsbericht noch nicht öffentlich einsehbar. Nach der gründlichen Sachverhaltsaufklärung durch den Fakultätsrat kann den Clausthaler Gutachtern in dem Promotionsverfahren nicht unterstellt werden, von dem Plagiatsfall gewusst zu haben. Die Prüfungskommissionsmitglieder der TU Clausthal sehen sich in dem Promotionsverfahren getäuscht.
Am 21. November 2012 war an der TU Clausthal ein Schreiben eingegangen, in dem der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der genannten Dissertation geäußert wurde. Im Anschluss hatte die Universität ein für einen solchen Fall vorgesehenes formelles Verfahren eingeleitet. Nach sorgfältiger, unabhängiger Prüfung durch eine „Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ kam die siebenköpfige Runde zu dem Schluss: Die Vorwürfe gegenüber der genannten Doktorarbeit sind berechtigt. Im Anschluss wurde das Verfahren an den zuständigen Fakultätsrat weitergeleitet, der jetzt unabhängig von der Kommission zu demselben Ergebnis gelangt ist.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Falls wird die TU Clausthal ihre Qualitätssicherungssysteme weiter verschärfen. Auch hat die Fakultät einen Prozess initiiert, um die Promotionsordnung zu überarbeiten. Es war das erste Mal, dass an der TU ein Verfahren wegen wissenschaftlichem Fehlverhalten eingeleitet werden musste.
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