- Achten Sie darauf, dass der Leihstelle Ihre aktuelle Mail-Adresse (möglichst die TU-Mail-Adresse) bekannt ist. In Ihrem Mail-Postfach sollte auch immer ausreichend Platz für neue Mails vorhanden sein.
- Die Mahngebühr wird wie bisher mit dem Überschreiten der Leihfrist und mit der Ausfertigung des Mahnschreibens fällig, nicht mit dessen Zustellung.
- Beachten Sie daher bitte auch weiterhin das Rückgabedatum Ihrer Entleihungen.
Rückfragen richten Sie bitte an die Leihstelle (Telefon 05323/72-2303, E-Mail leihstelle@club.tu-clausthal.de)