Durchgeführt wurde die Veranstaltung vom Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal, Professor Hartmut Weyer, und dem Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen, Professor Thomas Mann.
Der Ausbau der Übertragungsnetze ist ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Transformation des Stromversorgungssystems hin zu erneuerbaren Energien. Das neu eingeführte Instrument der Bundesfachplanung soll unter verstärkter Öffentlichkeitsbeteiligung den zügigen Netzausbau erleichtern. Der Termin der Veranstaltung war glücklich gewählt, da im August 2014 das erste Verfahren der Bundesfachplanung zu einer Höchstspannungsleitung von Bertikow in Brandenburg nach Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet worden war.
Die Vorbereitungen und ersten Erfahrungen mit dem neuen Instrument der Bundesfachplanung wurden von der verfahrensleitenden Bundesnetzagentur und einem Übertragungsnetzbetreiber dargestellt. Weitere Referenten gaben die Sicht des Landes Niedersachsen, eines Umweltverbandes, eines Kommunalverbandes sowie einer beratenden Anwaltskanzlei wieder. Insgesamt wurden die Möglichkeiten des Instruments der Bundesfachplanung positiv bewertet. In Einzelfragen zeigten sich aber durchaus unterschiedliche Einschätzungen, etwa zur Berücksichtigung raumordnerischer Belange, zur Möglichkeit der Erdverkabelung und zur Notwendigkeit gesetzgeberischer Nachbesserungen. Gelegenheit zur Diskussion bestand nicht nur im Anschluss an die einzelnen Vorträge, sondern auch in einer gemeinsamen Abschlussdiskussion und einem daran anschließenden Imbiss.
Angesichts des gelungenen Verlaufs der Veranstaltung plant der Forschungsbereich Energierecht des EFZN für die Zukunft weitere Workshops zu Fragen der Energiewende.
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