„Ein Berufungsbeauftragter, der das Verfahren als neutrale Person begleitet, hat sich an anderen Universitäten bewährt, beispielsweise bei unseren Partnern in Braunschweig und Hannover“, erläuterte der Clausthaler Universitätspräsident Professor Thomas Hanschke. Die Hochschulleitung verspreche sich von der Neuerung einen zügigeren Ablauf von Berufungsverfahren und die Einhaltung von Qualitätsstandards.
Kontakt:
TU Clausthal
Pressesprecher
Christian Ernst
Telefon: 05323 - 72 3904
E-Mail: christian.ernst@tu-clausthal.de