Im Zuge der Pandemie haben seit dem Frühjahr 2020 viele Unternehmen, Behörden und Hochschulen unbürokratisch das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht. „Um unsere flexiblen Regelungen aus der Corona-Zeit in die Zukunft zu bringen, haben sich Präsidium und Personalrat der TU Clausthal auf eine ,Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten und alternierende Telearbeit‘ verständigt, die seit Anfang Oktober in Kraft ist“, berichtet Irene Strebl, die hauptberufliche Vizepräsidentin. Damit ist die Harzer Universität die erste Hochschule in Niedersachsen, die die Erfahrungen zusammen mit den nötigen Regelungen zu Arbeitssicherheit, Datenschutz und Fürsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine Dienstvereinbarung eingearbeitet hat.
Zusätzlich zur bisher schon möglichen sogenannten alternierenden Telearbeit mit fest vereinbarten Tagen und festem Arbeitsplatz zu Hause gibt es jetzt die Möglichkeit, im Rahmen der sogenannten Mobilen Arbeit auch flexibel und kurzfristig mobil zu arbeiten. Beantragt wird dafür eine prozentuale Obergrenze, die innerhalb eines Kalenderhalbjahres nicht überschritten werden soll und die üblicherweise bis zu 30 Prozent der Gesamtarbeitszeit beträgt. Die Einzelabsprachen erfolgen dann jeweils unbürokratisch direkt mit dem oder der Vorgesetzten.
„Ziel der neuen Dienstvereinbarung ist es, im Rahmen der Personal- und Organisationsentwicklung moderne und zukunftsorientierte Arbeitsformen an der TU Clausthal zu schaffen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, die Arbeitszufriedenheit zu steigern und die Motivation der Beschäftigten zu erhöhen“, heißt es in der Präambel. Zugleich erhöht die Universität damit ihre Attraktivität bei der Nachwuchs- und Personalgewinnung. Und ein ökologischer Effekt ist durch die Reduzierung des Berufsverkehrs und einem damit verbundenen Beitrag zum Klimaschutz ebenfalls gegeben.
Details werden in der zehnseitigen Dienstvereinbarung geregelt.
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