Nach dem Auftakt am 29. September sind künftig immer zwei Sprechtage im Monat geplant, jeweils mittwochs. „Die TU Clausthal ist eine bedeutende Einrichtung im Landkreis. Wenn wir ihr helfen können, tun wir das gern“, sagte Stephan Manke zur neuen Vor-Ort-Betreuung. Der Landrat war bei der ersten Sprechstunde im Internationalen Zentrum ebenso dabei wie Professor Oliver Langefeld. „Wir sind sehr froh über dieses Angebot“, betonte der TU-Vizepräsident für Studium und Lehre und verwies auf die mehr als 1000 internationalen Studierenden im Oberharz. Internationalität, so Langefeld, mache das Leben an der TU Clausthal bunter und interessanter.
Auf Seiten der Ausländerbehörde betreuen Michael Hausmann und Kai Kaufmann die Sprechzeiten im Internationalen Zentrum (Graupenstraße 11, Raum 17). Sie erteilen die Aufenthaltserlaubnis vor Ort und ersparen den Studierenden somit den Weg nach Goslar. Richtete sich der erste Sprechtag an Sprachschüler, sind bei den Terminen am 13. und 27. Oktober (von 9 bis 15.30 Uhr) insbesondere die Erstsemester angesprochen.
Damit die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, sind folgende Unterlagen mitzubringen: Reisepass, Zeugniskopie der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Immatrikulationsbescheinigung und Kopien des Finanzierungsnachweises sowie des Krankenversicherungsschutzes. Außerdem wird eine Gebühr von 30 Euro fällig.
Im Weiteren soll es auch internationalen Studierenden, die bereits etwas länger an der TU Clausthal sind, möglich sein, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern. Hierfür ist eine vorherige Anmeldung zum Sprechtag erforderlich unter der E-Mail-Adresse:
auslaenderbehoerde@tu-clausthal.de.
Kontakt:
TU Clausthal
Pressesprecher
Christian Ernst
Telefon: 05323 - 72 3904
E-Mail: christian.ernst@tu-clausthal.de