Maßgebliche Clausthaler Beteiligung an Neukommentierung des Bergrechts

Clausthal-Zellerfeld. In diesen Tagen ist unter maßgeblicher Beteiligung der Kernkompetenz der Technischen Universität Clausthal auf dem Gebiete des Bergrechts die 2. Auflage des Standardkommentars zum Bundesberggesetz erschienen. Seit 1982 bildet es die rechtliche Grundlage der Bergbautätigkeit in Deutschland.

Im Jahr 1984 war die 1. Auflage von Gerhard Boldt und Herbert Weller herausgegeben worden. Die vollständige Neubearbeitung im Umfang von rund 1500 Seiten ist jetzt gemeinsam von Professor Gunther Kühne - von 1978 bis 2007 Professor für Berg- und Energierecht und Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht an der TU Clausthal - und Rechtsanwalt Hans-Ulrich von Mäßenhausen betreut worden. Außer diesen beiden Herausgebern haben an der Neuauflage sieben weitere namhafte Experten des Bergrechts in Deutschland mitgewirkt.

Die Neuauflage verarbeitet die im Laufe von drei Jahrzehnten durch Gesetzgebung und Rechtsprechung vollzogenen Veränderungen des Bergrechts in Deutschland. Dazu zählen insbesondere die Neuordnung des Bergrechts in den neuen Bundesländern, die gesetzliche Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassung bergbaulicher Vorhaben im Jahre 1990 und die Verstärkung des Grundeigentumsschutzes gegenüber dem Bergbau. Der letztgenannte Punkt geht auf die bekannte Moers-Kapellen-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1989 sowie vor allem auf das Garzweiler-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 zurück. Am Verfahren zum Garzweiler-Urteil hatten die Bergrechts-Wissenschaftler der TU Clausthal - Professor Kühne und Professor Hartmut Weyer - mitgewirkt (vergleiche auch TU-Mitteilung vom 13. Juni 2013).

Auch die gegenwärtig viel diskutierten Rechtsfragen um das sogenannte Fracking bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung wie auch der Rechtsrahmen für so neuartige unterirdische Nutzungen wie die untertägige Speicherung von Erdgas und die Endlagerung radioaktiver Abfälle werden in der Neuauflage eingehend berücksichtigt.

Damit steht der bergrechtlichen Praxis und Wissenschaft eine auf dem neuesten Diskussionsstand befindliche umfassende Neukommentierung des Bergrechts in Deutschland zur Verfügung.

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Professor Gunther Kühne (oben) und Rechtsanwalt Hans-Ulrich von Mäßenhausen haben jetzt die 2. Auflage des Standardkommentars zum Bundesberggesetz herausgegeben. Foto: Ernst