In dem Vertrag wird auch festgelegt, dass Niedersachsen den Hochschulen zu 100 Prozent die Einnahmen ersetzt, wenn die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 abgeschafft werden. „Damit löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, dass der Wegfall der Studiengebühren nicht zu Lasten der Hochschulen geht“, sagte Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić.
Der Ministerpräsient wies darauf hin, es sei vorrangiges Ziel des Landes, der wachsenden Zahl von Studienberechtigten ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule zu ermöglichen. Chancengleichheit werde geschaffen und die Potenziale der jungen Generation in Niedersachsen umfassend gefördert und genutzt, sagte Weil.
Mit dem Vertragsabschluss werden die Budgets der niedersächsischen Hochschulen auf dem gegenwärtigen Niveau bis 2018 gesichert, betonte der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz, Professor Jürgen Hesselbach. „Mit Blick auf andere Bundesländer erkennen wir an, dass diese Zusage keine Selbstverständlichkeit ist.“ Man wisse, dass auf die Hochschulen auch gesellschaftlich bedingt neue Aufgaben zukommen, die im Rahmen der bisherigen Budgets erfüllt werden müssten. „Eine echte Herausforderung, der wir uns stellen.“
Der Hochschulentwicklungsvertrag ist auf die neuen Herausforderungen der Hochschulen ausgerichtet. Er bietet einen verlässlichen Rahmen für die Entwicklung der niedersächsischen Hochschulen mit transparenten, längerfristigen gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungszusagen. Des Weiteren sind mit dem neuen Vertrag die wissenschaftspolitischen Zielsetzungen für die nächsten Jahre vereinbart worden. Land und Hochschulen haben sich unter anderem darüber verständigt, dass die Hochschulen ihre Schwerpunkte profilieren, ihre Kooperationen ausbauen und die Qualität des Studiums verbessern.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur