Mit dieser Fortschreibung erhalten die Hochschulen in Niedersachsen Planungssicherheit bis zum 31. Dezember 2021. Sie sichert die finanziellen Landesmittel für die Hochschulen auf dem Niveau des Haushalts 2018 sowie die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen.
Zudem enthält der neue Vertrag ergänzende Vereinbarungen, um gesellschaftlichen Herausforderungen wie der Digitalisierung, der notwendigen Stärkung der Infrastruktur insbesondere bei den Hochschulkliniken und dem großen Bedarf an mathematisch, naturwissenschaftlich und technisch ausgebildeten Fachkräften zu begegnen. Dazu wurde die Vereinbarung zur Studienorientierung und Stärkung des Studienerfolgs in den Studienfächern der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik („MINT“) im Fortschreibungsvertrag verankert.
Damit würden auch künftig gute Bedingungen und finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen geschaffen, sagte Heinen-Kljajic. Es sei gemeinsames Ziel, die Qualität des Studiums weiter zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Hierzu gehören auch zukünftig ein gebührenfreies Studium und die Studienqualitätsmittel. Ministerpräsident Weil ergänzte, mit dem Hochschulentwicklungsvertrag von 2013 habe die Landesregierung die Weichen zur Bearbeitung zentraler Herausforderungen, wie einer wachsenden Zahl von Studienberechtigten die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen, gestellt.
Die Verlängerung des Hochschulentwicklungsvertrages stelle einen wichtigen Erfolg in der Zusammenarbeit der LandesHochschulKonferenz (LHK) mit der Landesregierung dar, so ihr Vorsitzender Professor Wolfgang-Uwe Friedrich. Besonders hob er den Geltungszeitraum über das Inkrafttreten der Schuldenbremse und das Ende des Hochschulpaktes hinaus hervor. Dankbar seien die Hochschulen zudem für die Zusagen zur Baufinanzierung und die Öffnungsklausel bei der Verwendung von Studienqualitätsmitteln. Die Hochschulen können künftig im Einvernehmen mit den Studierenden diese Mittel auch für Ausstattungen nutzen.
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