Die Berliner Erklärung vom Oktober 2003 gilt als einer der Meilensteine der Open Access-Bewegung und als Maßstab für den zukünftigen Umgang mit Forschungsliteratur und -daten. Mehr als 430 Institutionen haben inzwischen ihr Bekenntnis zu Open Access abgegeben. Darunter befinden sich namhafte Forschungsorganisationen und Universitäten, zum Beispiel die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sowie die Max-Planck-Gesellschaft als Initiator der Erklärung.
Der wesentliche Vorteil von Open-Access-Inhalten besteht in der gesteigerten Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Texte. Wissenschaftliche Literatur ist gemäß Open Access kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich, „so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, und zwar ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren“, informiert die Plattform open.access.net.
Um Veröffentlichungen in Open Access-Zeitschriften zu unterstützen, hat die Technische Universität Clausthal einen Publikationsfonds eingerichtet. Aus diesem Fonds stellt sie ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Mittel für Publikationskosten in diesem Bereich bereit.
Weitere Informationen unter:
oa.mpg.de/lang/de/berlin-prozess/berliner-erklarung
Kontakt:
TU Clausthal
Pressesprecher
Christian Ernst
Telefon: 05323 - 72 3904
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