Erneuerbare Energien-Anlagen können bei Systemdienstleistungen gute Rolle übernehmen

Göttingen. Um die Entwicklung der Energieversorgungsnetze ging es auf der 8. Göttinger Tagung, die vom Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN) in Kooperation mit der Bundesnetzagentur veranstaltet wurde.

Mehr als 150 Teilnehmer diskutierten in der Paulinerkirche Göttingen zwei Tage lang zum Thema: „Systemdienstleistungen für das Stromnetz bis 2030 - die Rolle von Kleinanlagen und Erneuerbare Energien-Anlagen“.

Die Energiewende verändert das Stromsystem in Deutschland grundlegend. Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 55 bis 60 Prozent erhöht werden, bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent. Die letzten Atomkraftwerke werden im Jahr 2022 vom Netz gehen. Damit muss nicht nur die Energiemenge ersetzt werden, die durch konventionelle Kraftwerke zur Verfügung gestellt wurde. Auch die bislang durch konventionelle Großkraftwerke erbrachten Leistungen für einen sicheren Betrieb des Stromversorgungssystems müssen zukünftig verstärkt durch dezentrale Anlagen, vor allem zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, übernommen werden. Diese Systemdienstleistungen dienen etwa der Frequenz- und Spannungshaltung, der Betriebsführung zum Beispiel bei Netzengpässen und erforderlichenfalls auch dem Versorgungswiederaufbau.

Die diesjährige Göttinger Energietagung betrachtete vor allem die Rolle von Windenergie-, Photovoltaik- sowie Speicheranlagen, insbesondere Batteriespeichern. Als ein wesentliches Ergebnis der Plenarvorträge und Fachforen kann festgehalten werden, dass aus technischer Sicht diese Anlagen über sehr gute Möglichkeiten zum Erbringen von Systemdienstleistungen verfügen. Um die technischen Möglichkeiten von Kleinanlagen nutzen zu können, lassen sich diese in sogenannte virtuelle Kraftwerke zusammenfassen. Da Kleinanlagen auf den unteren Netzebenen angeschlossen sind, verändert sich auch die Rolle der Verteilernetzbetreiber gegenüber der früheren Situation, in der konventionelle Großkraftwerke überwiegend an das Höchstspannungs-Übertragungsnetz angeschlossen waren. In die Betrachtung einbezogen wurde auch der rechtliche Rahmen, einschließlich der Vorgaben des europäischen Netzkodex' „Requirements for Generators“.

Das EFZN führte die Veranstaltung erstmals auf Grundlage seiner neuen Organisationsstruktur als gemeinsames wissenschaftliches Zentrum der Universitäten Braunschweig, Clausthal, Göttingen, Hannover und Oldenburg durch. Fazit: „Auch in diesem Jahr ist es gelungen, ein aktuelles Thema der Energieversorgung mit hochqualifizierten Referenten einer fachübergreifenden Analyse zu unterziehen“, so Professor Hartmut Weyer, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal und Koordinator des Forschungsbereichs Energierecht am EFZN.

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Zog ein positives Fazit der 8. Energietagung in der Paulinerkirche: Professor Hartmut Weyer, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal. Foto: EFZN