(red) Teilnehmer waren neben der Vizepräsidentin Frau Dr. Schwarz und der Auditorin Frau Dr. Rahner die Dezernatsleiter Herr Holste und Herr Dreyer, Herr Dekan Müller und Frau Dekanin Schenk-Mathes, Frau Steinbach als Leiterin der IZC, Frau Dr. Schram als Gleichstellungsbeauftragte sowie Vertreter und Vertreterinnen des Personalrats, der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und der Verwaltung, des Studentenwerks, der Studierenden und des Ausländerrats.
Ziel des Workshops war es, in den von der berufundfamilie gGmbH vorgegebene 8 Handlungsfeldern
• Arbeitszeit
• Arbeitsort
• Arbeitsorganisation
• Personalentwicklung
• Führungskompetenz
• Information- und Kommunikationspolitik
• Service für Familien
• Studium und wissenschaftliche Qualifikation
den Status quo an der Hochschule zu erfassen und ggf. Maßnahmen zu erarbeiten, die die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie erleichtern.
Die diskutierten Maßnahmen reichten über die stärkere Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Einführung von Mitarbeitergesprächen, Unterstützung des Wiedereinstiegs nach familiär bedingter Beurlaubung bis dahin Familie in der Hochschule überhaupt erstmal sichtbar zu machen und erweiterte Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen. Ein Tenor der Veranstaltung war auch, dass an der TU Clausthal in vielerlei Hinsicht bereits zahlreiche individuelle Vereinbarungen praktiziert werden, die familiengerecht sind und die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie erleichtern. Allerdings sind diese Vereinbarungen und Angebote oft nicht hinreichend bekannt, so dass an der Verbesserung der Kommunikation in diesem Bereich noch großer Handlungsbedarf besteht.
Die in einer derzeit noch in der Ausarbeitung befindlichen Zielvereinbarung festgehaltenen Maßnahmen und Ziele werden bis zum 23.02.2007 bei der begutachtenden berufundfamilie gGmbH eingereicht. Die Hochschule rechnet daraufhin bis Ende März mit dem Ergebnis der ersten Begutachtungsrunde. Fällt dieses positiv aus, erhält die TU Clausthal das Grundzertifikat und ist berechtigt, sicht „familiengerechte hochschule“ zu nennen. Nach 3 Jahren muss in einer weiteren Begutachtungsrunde nachgewiesen werden, welche der anvisierten Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die Ergebnisse ausreichen, das Endzertifikat zu erhalten.