Clausthaler Wissen am Bundesverfassungsgericht gefragt

Clausthal-Zellerfeld. Clausthaler Know-how im Berg- und Energierecht ist auf oberster Ebene gefragt. Die Professoren Hartmut Weyer und Gunther Kühne vom Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht sind bei einem Verfahren zum Braunkohlentagebau Garzweiler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beteiligt.

Anfang Juni fand vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts die mündliche Verhandlung zu zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren statt, welche die behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen zum Tagebauvorhaben Garzweiler I/II im Rheinischen Braunkohlenrevier betreffen. Insbesondere geht es darum, ob die Inanspruchnahme von Grundstücken durch den Bergbautreibenden sowie die damit einhergehenden Umsiedlungen tausender Bürger mit den Grundrechten aus Artikel 11 (Freizügigkeit, insbesondere „Recht auf Heimat“) und 14 (Eigentumsgarantie) des Grundgesetzes vereinbar sind.

Das Gericht in Karlsruhe hatte hierzu gemäß Paragraph 27a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes unter anderem das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal als externe sachkundige Institution beteiligt. Vertreten war es bei der mündlichen Verhandlung durch seinen Direktor, Professor Weyer, und dessen Amtsvorgänger und heutigen Emeritus, Professor Kühne. Beide Wissenschaftler nahmen in der vergangenen Woche zu einschlägigen, insbesondere bergrechtlichen, Fragen Stellung. Zuvor hatten sie bereits im vergangenen Jahr ausführliche schriftliche Darlegungen eingereicht. Eine Entscheidung aus Karlsruhe ist innerhalb der nächsten Monate zu erwarten.

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TU Clausthal
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Telefon: 05323 - 72 3904

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Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Tagebauvorhaben Garzweiler I/II im Rheinischen Braunkohlenrevier. Foto: RWE