Barrierefreiheit beim Internetauftritt

Ab dem 23. September gestaltet die TU Clausthal ihren Internetauftritt in weiten Teilen barrierefrei. Die Universität setzt damit eine EU-Richtlinie um.

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche schreitet rasant voran. Damit gewinnt auch das Thema Barrierefreiheit im Internet zunehmend an Bedeutung. Die TU Clausthal beschäftigt sich seit einem Jahr intensiv damit und geht am 23. September als eine der ersten Universitäten mit einem Pilotprojekt zur Barrierefreiheit online. „Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und Diversität aller Menschen sollen die Internetinhalte für möglichst alle Zielgruppen, also auch für Personen mit Einschränkungen, barrierefrei gestaltet werden. Öffentliche Stellen haben hier eine Vorbildfunktion“, sagt Professorin Heike Schenk-Mathes, die Vizepräsidentin für Gleichstellung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Richtlinie 2016/2102 der Europäischen Union (EU) über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Richtlinie verpflichtet EU-weit öffentliche Stellen zu barrierefreien Internetseiten und Apps. Als Standard wird die europäische Norm EN 301 549 genannt. Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) regelt die Umsetzung. Damit ist eine Barrierefreiheit des Internetsauftritts im öffentlichen Dienst in Niedersachsen verpflichtend. Inhalte von Websites müssen spätestens ab dem 23. September 2020 den Anforderungen entsprechen. Für Inhalte von mobilen Anwendungen besteht ein Jahr länger Zeit.

Um den Verpflichtungen nachzukommen, ist an der TU Clausthal zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet worden. Sie besteht aus Teilnehmenden des Präsidiums, des Rechenzentrums, der Schwerbehindertenvertretung, des Justiziariats, der Pressestelle und des Gleichstellungsbüros. Im Rahmen eines Pilotprojektes setzte dieses Team in der Folge auf den Webseiten der Universität Funktionen zur Barrierefreiheit um. So kann beispielsweise die Schrift über einen Button vergrößert werden und die Navigierbarkeit über die Tastatur erfolgen. Zudem sind Untermenüs bis zur zweiten Ebene sichtbar, und es gibt einen Button zum Ausdrucken der Seiten. Noch höhere Standards haben die Seiten des Gleichstellungsbüros: Eine Vorlese-Anwendung (Screenreader) ist integriert, alle Fotos haben bildbeschreibende Texte und auch die Links werden textlich erläutert.

Da es sich beim Implementieren digitaler Barrierefreiheit um einen kontinuierlichen Prozess handelt, bleibt die gebildete Arbeitsgruppe aktiv. Im nächsten Schritt werden noch fehlende Internetseiten der Universität überarbeitet, beispielsweise die Seite des Präsidiums oder die Stellenangebote. Das Rechenzentrum hat das Schulungs- und das Redaktionshandbuch um die Aspekte der barrierefreien Gestaltung der Internetseiten erweitert. Ziel ist, dass bei der Umstellung einzelner Institute und Einrichtungen die barrierefreien Elemente in das neue Layout der Webseiten automatisch aufgenommen und von den Instituten und Einrichtungen gepflegt werden. Unterstützt werden alle Nutzerinnen und Nutzer dabei vom Rechenzentrum.

Für Feedback und Anregungen zur digitalen Barrierefreiheit der TU Clausthal:
web-ag@rz.tu-clausthal.de

 

Kontakt:
TU Clausthal
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 5323 72-3904
E-Mail: presse@tu-clausthal.de

Eine Person zeigt auf einen Monitor

Barrierefreiheit beim Internetauftritt der TU Clausthal: Auf den Seiten des Gleichstellungsbüros gibt es auch eine Vorlesefunktion. Foto: Ernst