Auf dem Weg in die Staatsunabhängigkeit

Gründung der „Stiftung zur Förderung der TU Clausthal“ am 27. Oktober



Clausthal-Zellerfeld. Die Technische Universität (TU) Clausthal gründet am 27. Oktober zusammen mit dem „Verein von Freunden der TU Clausthal“ (VvF) auf dessen Mitgliederversammlung im Institut für Maschinenwesen die nicht rechtsfähige „Stiftung zur Förderung der TU Clausthal“. Das in Niedersachsen einmalige Stiftungsmodell erlaubt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Oberharzer Hochschule auf ihrem Weg in die größere Staatsunabhängigkeit zu unterstützen.

Anders als bei einer Spende bleibt im Clausthaler Stiftungsmodell das Geld der Stifter unangetastet. Nur die Erträge, die das Stiftungskapital erwirtschaftet, stehen für Investionen zur Verfügung. Sie ermöglichen der TU zum Beispiel, die Studienbedingungen zu verbessern: Die Hochschule könnte neue Dozenten einstellen, oder die Bibliothek könnte neue Bücher kaufen. Und auch für gemeinnützige Forschungsprojekte, wie etwa zu regenerativen Energien oder zur Verkehrssicherheit, steht das Geld zur Verfügung.



Investition in die Zukunft



Viele kleine und große Beiträge sollen das Kapital der Stiftung nach ihrer Gründung am 27. Oktober rasch anwachsen lassen. „Die Stiftung ist eine Investition in die Zukunft“, sagt TU-Präsident Brandt. „Jeder neue Stifter macht sie schlagkräftiger und stärkt die Basis für die zukünftige Ausbildung und Forschung.“



Die TU würdigt alle Beiträge zur Stiftung: Unabhängig von der Höhe des Beitrags bekommt jeder Stifter eine von der Hochschulleitung unterzeichnete Urkunde, den so genannten Zustiftungsvertrag. Eine eigene Unterstiftung gründen kann sogar, wer 5000 Euro zur Stiftung beiträgt. Sie kann den Namen der Stifter tragen. „Damit bleibt ihre gute Tat auch späteren Generationen erhalten“, erläutert Brandt.



Stifter entscheiden mit



Bürger, die 10 000 Euro zustiften, treten dem Stifterrat bei und können so Projekte zur Förderung vorschlagen. Der Stifterrat legt zusammen mit dem Stiftungsvorstand fest, welche gemeinnützigen Projekte die Stiftung unterstützt. Firmen oder andere juristische Personen gehören ab 25 000 Euro dem Stifterrat an. Hohe Beträge können auch über mehrere Jahre verteilt eingezahlt werden.



Den Weg zur Stiftungsgründung am 27. Oktober geebnet hatten erst die Zustimmung des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) im Juni, das Votum des VvF-Vorstands am 30. Juni und schließlich die Zustimmung des Senats der TU am 18. Juli.



Die erste große Unterstützung ist bereits beschlossene Sache: Der VvF hatte seine positive Stellungnahme im Juni mit einer Zustiftung von 10 000 Euro untermauert. „Die Gründung der Stiftung ist eine herausragende Strukturentscheidung in der Geschichte der Universität“, sagt Brandt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die TU dank der Stiftung eines Tages ganz auf eigenen Beinen steht.“



Nicht rechtsfähige Förderstiftung



Bei der nicht rechtsfähigen Stiftung zur Förderung der TU Clausthal bleibt das zugestiftete Vermögen unangetastet. Nur die Erträge, die mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden, dienen zur Finanzierung von Projekten. Die TU leistet die Verwaltung der Stiftung und richtet keine gesonderte Geschäftsstelle ein. Förderentscheidungen fällen das Präsidium der TU, ein Vertreter des Hochschulsenats und der Stiftungsratsvorsitzende. Sie bilden zusammen den Vorstand der Stiftung.



Im Unterschied zu Stiftungsuniversitäten, die ihren gesamten Haushalt auf eine Stiftung fußen, erschließt sich die TU durch die Förderstiftung eine weitere Geldquelle. Je nach ihrer finanziellen Stärke kann sie zu einer größeren Staatsunabhängigkeit der Hochschule führen.



Kontakt

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Pressestelle

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Verbesserung der Studienbedingungen: Der Buchbestand der TU-Bibliothek könnte mit Mitteln der Stiftung aufgestockt werden. (Foto: Sobotta)