Gute Wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) ist eine wesentliche Voraussetzung für leistungsfähige, im internationalen Wettbewerb anerkannte Forschung. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann wissenschaftliches Fehlverhalten darstellen.

In der neuen Ordnung zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten für die TU Clausthal (DOI: 10.21268/20220815-1) findet sich

  • zum einen eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen GWP-Aspekte eines Forschungsprojekts – von der Idee zum Projekt, über die Durchführung (Dokumentation, Datensicherung FDM), bis zur Auswertung (Publikation, u. U. kommerzielle Verwertung) und
  • zum anderen eine Beschreibung des Vorgehens im Verdachtsfall und einem möglicherweise anschließenden Verfahren.

Allen an der TU Clausthal wissenschaftlich Tätigen werden die Regeln zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus bietet die Graduiertenakademie regelmäßig Fortbildungen zur Thematik an.

Die in 2022 verabschiedeten Regeln orientieren sich im Wesentlichen an der Ausarbeitung einer Expertenkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG (Denkschrift 2011, Kodex 2019) sowie ihrer Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie gehen aber auch auf die Anforderungen der ALLEA (The European Federation of Academies of Sciences and Humanities) und eines modernen Forschungsdatenmanagements (FDM) ein. Mit ihrer Bekenntnis zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten bekennen sich die wissenschaftlich Tätigen der TU Clausthal stellvertretend zu den Vorgaben von DFG und ALLEA. Ein Bekenntnis zu den Inhalten ist Voraussetzung um an entsprechenden Ausschreibungen von DFG und EU teilnehmen zu können.

Was tun im Fall eines Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten? Eine gute Beschreibung aus Sicht des Anzeigenden findet sich im DFG-Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis. Ansprechpartner*innen an der TU Clausthal und darüber hinaus finden Sie auf dieser Seite, wie auch die Mitglieder der Kommission, welche das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten durchführen würden (s. hierzu auch Leitfaden der Kommission für Verantwortung der Wissenschaft und gute wissenschaftliche Praxis). Weitere Informationen zum Prozess an der TU Clausthal finden sich in den Regeln.

Weiterführende Informationen (English links below)

English language links

alfred.weber@tu-clausthal.de

Ombudsperson in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und DFG-Vertrauensdozent

Prof. Dr. Alfred Weber
Telefon: +49 5323 72-2309
E-Mail: alfred.weber@tu-clausthal.de

Prof. Dr.-Ing. Thomas Turek (Stellvertretung)
Telefon: +49 5323 72-2184
E-Mail: thomas.turek@tu-clausthal.de

daniel.goldmann@tu-clausthal.de

Vorsitzender der Kommission für Verantwortung der Wissenschaft und gute wissenschaftliche Praxis

Prof. Dr. René Wilhelm
Telefon: +49 5323 72-2040
E-Mail: rene.wilhelm@tu-clausthal.de

Mitglieder der Kommission für Verantwortung der Wissenschaft und gute wissenschaftliche Praxis

Prof. Dr. Jürgen Dix
Prof. Dr. Diethelm Johannsmann
Prof. Dr. René Wilhelm (Vorsitz)
Frau Prof. Dr. Inge Wulf
Dr. Leif Steuernagel
Herr Joshua Ehrmann
Frau Dr. Jacqueline Leßig-Owlanj

vizepraesident.f@tu-clausthal.de

Weitere Kontaktmöglichkeit

Vizepräsident für Forschung, Transfer und Transformation

Prof. Dr.-Ing. Daniel Goldmann
Telefon: +49 5323 72-2735
E-Mail: vizepraesident.f@tu-clausthal.de