Der Hochschulrat berät zum Beispiel das Präsidium und den Senat, bestätigt Vorschläge des Senats zur Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern.
Der Senat beschließt die Ordnungen und den Entwicklungsplan der Hochschule und nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung.
Entscheiden beispielsweise in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung und beschließen die Ordnungen der jeweiligen Fakultät.
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