Vor Beginn des Industriepraktikums
Was Sie auf jeden Fall vor Praktikumsbeginn beachten sollten:
Entspricht das Unternehmen den Anforderungen?
- Branche
- Industrieunternehmen
- Ausbildungsbetrieb, Mitarbeiterzahl
- usw.
Entsprechen die vereinbarten Praktikumsinhalte den geforderten Tätigkeitsbereichen der jeweiligen Praktikumsbestimmung und Praktikantenrichtlinie?
Die Allgemeine Praktikantenrichtlinie (APr) der Technischen Universität Clausthal enthält die für die Anerkennung der Industriepraktika in den Bachelor- und Masterstudiengängen geltenden gemeinsamen Regelungen.
Ergänzende Regelungen werden in den studiengangspezifischen Praktikumsbestimmungen/Ausführungsbestimmungen festgehalten.
Für bestimmte Studiengänge wird zur Immatrikulation ein Vorpraktikum gefordert. Der Nachweis (Praktikumszeugnis bzw. Bescheinigung und Praktikumsbericht), über das abgeleistete Praktikum, ist dem Praktikantenamt zur Anerkennung vorzulegen. Um Härtefälle zu vermeiden, besteht die Möglichkeit das Vorpraktikum zu stunden (zeitlicher Aufschub). In diesen Fällen ist zur Immatrikulation ein Antrag auf Stundung abzugeben.
Antrag auf Stundung des Vorpraktikums
Bei Unsicherheit bitte immer Rücksprache mit dem Praktikantenamt halten und auch die FAQs durchlesen.
Außerdem steht Ihnen der Praktikantenbeauftragte der jeweiligen Fakultät zur Verfügung. Mit ihm werden Art und Ziele der Praktikantentätigkeiten abgestimmt und festgelegt.
Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften
Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften
Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften
Studienkommission Energie und Rohstoffe
Studienkommission Wirtschaftswissenschaften
Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau